Rechtslage

Nach MPBetrV § 11 Abs.2 erfolgt keine STK (sicherheitstechnische Kontrolle) des automatisierten externen Defibrillators (AED), da alle folgende Punkte gegeben sind:

  • Es handelt sich um einen AED im öffentlichen Raum
  • Der AED ist für die Anwendung von Personen ohne medizinische Fachkenntnisse bestimmt
  • Der AED ist selbsttestend
  • Es erfolgt eine regelmäßige Sichtprüfung durch die für den Betrieb zuständige Person