Nach MPBetrV § 11 Abs.2 erfolgt keine STK (sicherheitstechnische Kontrolle) des automatisierten externen Defibrillators (AED), da alle folgende Punkte gegeben sind:
- Es handelt sich um einen AED im öffentlichen Raum
- Der AED ist für die Anwendung von Personen ohne medizinische Fachkenntnisse bestimmt
- Der AED ist selbsttestend
- Es erfolgt eine regelmäßige Sichtprüfung durch die für den Betrieb zuständige Person